Bietungsbürgschaften
Im Zusammenhang mit Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber als Sicherheit dafür, dass der Auftragnehmer den Vertrag nach Zuschlagserteilung schließt und die Vertragserfüllungssicherheit beibringt. Anzahlungsbürgschaften
Als Sicherheit für die Rückzahlung vorab erhaltener Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen.
Lieferungs-/Leistungsbürgschaften
Zur Absicherung der vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bis zum Zeitpunkt der Übernahme/Abnahme.
Vertragserfüllungsbürgschaften
Als Sicherheit dafür, dass während der Mängelgewährleistungszeit (2 Jahre nach VOB/VOL bzw. 5 Jahre nach BGB) Mängel behoben werden. Dient auch zur Ablösung von Mängelgewährleistungseinbehalten und verschafft Ihnen somit sofort Liquidität.
Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften
Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander. Für die interne Absicherung bieten wir auch ein System an, das die doppelte Belastung bei Prämie und Obligo vermeidet.