Durch fehlende oder mangelhafte Nachlassplanung gefährden viele Familien und Unternehmen den Erhalt ihres Vermögens!
Durch eine frühzeitig gestaltete Nachlassplanung können beide Generationen profitieren.
Die afm Berater begleiten Sie bei dieser Aufgabenstellung und greifen dabei auch auf Expertenwissen von Steuerberatern und Rechtsanwälten zurück, um die Nachlassregelung unter allen Gesichtspunkten optimal und klug zu gestalten.
Das deutsche Erbrecht erscheint auf den ersten Blick recht kompliziert, es gibt jedoch ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilansprüche in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar. "Der Kampf ums Erbe lässt sich oft vermeiden, wenn der Erblasser rechtzeitig darüber nachdenkt, seine Erben bereits zu Lebzeiten zu bedenken. Das gilt auch für größere Privatvermögen. Schließlich ist es sinnvoll, seine Nachkommen zu einem Zeitpunkt zu unterstützen, zu dem sie das Geld tatsächlich brauchen. Auch steuerlich ist es sinnvoller, wenn ein 30-jähriger von einem 60-jährigen beschenkt wird, als wenn ein 60-jähriger das Erbe eines 90-jährigen antritt".
Nach einer Emnid-Umfrage möchten 76,5 % der Befragten für die Erbfolge juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse hinterlassen. Nach Experteneinschätzungen haben jedoch nur rund vier Prozent der Deutschen Testamente und Erbverträge abgefasst, wobei selbst diese Schriftstücke erhebliche formale und inhaltliche Mängel aufweisen dürften.
Im Rahmen der ganzheitlichen Beratung berücksichtigen unsere afm Berater grundsätzlich auch erbschafts- und schenkungssteuerliche Aspekte. So können wir Sie durch intelligente Finanzkonzepte und spezielle Produktlösungen in die Lage versetzen, auch größere Vermögen steuerneutral oder steuergünstig zu übertragen.
Nutzen Sie unsere Kompetenz und Expertise in Sachen Schenken, Erben, Vererben und Unternehmens- nachfolge!
Die Erbschafts- und Schenkungssteuersätze im Überblick >>
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