Die Reform macht die geför­derte private Alters­vor­sorge künftig einfa­cher und flexi­bler. Die neue geför­derte private Alters­vor­sorge ist noch stärker auf lang­fris­ti­gen Vermö­gens­auf­bau ausgerichtet.

Davon profi­tie­ren Sie durch:

  • eine leich­ter verständ­li­che staat­li­che Förderung
  • moderne Vorsor­ge­pro­dukte mit erwei­ter­ten Anlagemöglichkeiten
  • mehr Flexi­bi­li­tät bei der späte­ren Auszahlung
  • bessere Chancen auf lang­fris­ti­gen Kapitalaufbau

Ziel der Reform ist es, private Alters­vor­sorge für noch mehr Menschen attrak­tiv zu machen und besser an unter­schied­li­che Lebens­si­tua­tio­nen anzupassen.

Der Kreis der Förder­be­rech­ti­gen wird erweitert

Neben Ange­stell­ten und Beamten können künftig auch Selbst­stän­dige und Frei­be­ruf­ler von der staat­li­chen Förde­rung profi­tie­ren! Mit der geför­der­ten priva­ten Alters­vor­sorge bauen Sie gezielt zusätz­li­ches Vermö­gen für Ihren Ruhe­stand auf.

Der Staat unter­stützt Ihren Vermö­gens­auf­bau direkt über Zulagen auf Ihre eigenen Beiträge. Das bedeu­tet: Der Staat gibt Ihnen Geld für Ihre Alters­vor­sorge dazu. Ein Teil Ihres Spar­bei­trags wird durch staat­li­che Förde­rung ergänzt. Ihr Vorsor­ge­ka­pi­tal wächst dadurch schneller.

So viel Geld gibt’s vom Staat

Für Ihre Alters­vor­sorge dürfen Sie jähr­lich mit einer staat­li­chen Förde­rung von bis zu 540 € Grund­zu­lage und 300 € pro Kind rechnen. Zusätz­lich ist eine Steu­er­erspar­nis möglich. Der Mindest­ei­gen­bei­trag für die Förde­rung beträgt nur 10 € monatlich.

Die Höhe Ihrer Grund­zu­lage richtet sich danach, wieviel Sie selbst sparen. Bis zu einem jähr­li­chen Eigen­bei­trag von 360 € erhal­ten Sie für jeden Euro 50 Cent als Grund­zu­lage vom Staat. Für jeden weite­ren Euro erhal­ten Sie weitere 25 Cent pro Euro, bis zu einem Höchst­ei­gen­bei­trag von 1.800 € pro Jahr.

Und für jedes Kind gibt es für jeden Euro Eigen­bei­trag einen Euro vom Staat zusätz­lich als Kinder­zu­lage, bis zu 300 € pro Kind pro Jahr.

Neben den Zulagen bietet die Förde­rung auch einen Steu­er­vor­teil. Die Eigen­bei­träge und Zulagen können in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben werden. Das Finanz­amt prüft dann, ob eine Steu­er­erstat­tung möglich ist.

Schon mit über­schau­ba­ren Beiträ­gen können Sie spürbar von der Förde­rung profitieren

förderlogik-2027

Elias zahlt im Jahr 1.200 € in sein Alters­vor­sor­ge­de­pot ein. Er erhält dafür die Grund­zu­lage von 390 €. Da er unter 25 Jahre alt ist, erhält er im ersten Jahr einma­lig zusätz­li­che 200 €. Somit erhält er im ersten Jahr 590 € vom Staat geschenkt und 1.790 € landen in seinem Altersvorsorgevertrag.

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Marie zahlt im Jahr die maximal förder­fä­hi­gen 1.800 € in ihr Alters­vor­sor­ge­de­pot ein. Sie erhält dafür die maxi­male Grund­zu­lage von 540 €. Außer­dem fließen für Ihre beiden Kinder weitere 600 € in Ihr Alters­vor­sor­ge­de­pot. Insge­samt beträgt Ihre Förde­rung 1.140 € jähr­lich und in Ihren Alters­vor­sor­ge­ver­trag landen insge­samt 2.940 €.

Wir beraten Sie gerne, welche Ziel­ver­sor­gung indi­vi­du­ell zu Ihnen passt.