Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge künftig einfacher und flexibler. Die neue geförderte private Altersvorsorge ist noch stärker auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet.
Davon profitieren Sie durch:
- eine leichter verständliche staatliche Förderung
- moderne Vorsorgeprodukte mit erweiterten Anlagemöglichkeiten
- mehr Flexibilität bei der späteren Auszahlung
- bessere Chancen auf langfristigen Kapitalaufbau
Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge für noch mehr Menschen attraktiv zu machen und besser an unterschiedliche Lebenssituationen anzupassen.
Der Kreis der Förderberechtigen wird erweitert
Neben Angestellten und Beamten können künftig auch Selbstständige und Freiberufler von der staatlichen Förderung profitieren! Mit der geförderten privaten Altersvorsorge bauen Sie gezielt zusätzliches Vermögen für Ihren Ruhestand auf.
Der Staat unterstützt Ihren Vermögensaufbau direkt über Zulagen auf Ihre eigenen Beiträge. Das bedeutet: Der Staat gibt Ihnen Geld für Ihre Altersvorsorge dazu. Ein Teil Ihres Sparbeitrags wird durch staatliche Förderung ergänzt. Ihr Vorsorgekapital wächst dadurch schneller.
So viel Geld gibt’s vom Staat
Für Ihre Altersvorsorge dürfen Sie jährlich mit einer staatlichen Förderung von bis zu 540 € Grundzulage und 300 € pro Kind rechnen. Zusätzlich ist eine Steuerersparnis möglich. Der Mindesteigenbeitrag für die Förderung beträgt nur 10 € monatlich.
Die Höhe Ihrer Grundzulage richtet sich danach, wieviel Sie selbst sparen. Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 € erhalten Sie für jeden Euro 50 Cent als Grundzulage vom Staat. Für jeden weiteren Euro erhalten Sie weitere 25 Cent pro Euro, bis zu einem Höchsteigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.
Und für jedes Kind gibt es für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro vom Staat zusätzlich als Kinderzulage, bis zu 300 € pro Kind pro Jahr.
Neben den Zulagen bietet die Förderung auch einen Steuervorteil. Die Eigenbeiträge und Zulagen können in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.
Schon mit überschaubaren Beiträgen können Sie spürbar von der Förderung profitieren
Elias zahlt im Jahr 1.200 € in sein Altersvorsorgedepot ein. Er erhält dafür die Grundzulage von 390 €. Da er unter 25 Jahre alt ist, erhält er im ersten Jahr einmalig zusätzliche 200 €. Somit erhält er im ersten Jahr 590 € vom Staat geschenkt und 1.790 € landen in seinem Altersvorsorgevertrag.
Marie zahlt im Jahr die maximal förderfähigen 1.800 € in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält dafür die maximale Grundzulage von 540 €. Außerdem fließen für Ihre beiden Kinder weitere 600 € in Ihr Altersvorsorgedepot. Insgesamt beträgt Ihre Förderung 1.140 € jährlich und in Ihren Altersvorsorgevertrag landen insgesamt 2.940 €.
Wir beraten Sie gerne, welche Zielversorgung individuell zu Ihnen passt.

