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Haus-Haft­pflicht­ver­si­che­rung by afm

Als Eigen­tü­mer eines Hauses oder Grund­stücks haften Sie, wenn jeman­dem durch Ihre Immo­bi­lie oder Ihr Grund­stück ein Schaden entsteht. Dies kann bei unzu­rei­chen­der Beach­tung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht (mangel­hafte Beleuch­tung des Haus­ein­gangs, schad­hafte Wege sowie unge­nü­gen­des Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte) oder der Instand­hal­tungs­pflicht (herab­fal­lende Dach­zie­gel, Bestand­teile des Mauer­werks usw.) der Fall sein. Das Haftungs­ri­siko ist hoch und im Falle eines Scha­dens haften Sie mit Ihrem gesam­ten Privat­ver­mö­gen. Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht gewährt Ihnen den notwen­di­gen finan­zi­el­len Rück­halt. Sie prüft den Anspruch auf Scha­den­er­satz, ersetzt berech­tigte Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tigte Ansprü­che ab.

Der Abschluss einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist für Eigen­tü­mer notwen­dig, sofern das Objekt vermie­tet wird, das Eigen­tum sich inner­halb einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft befin­det oder es sich um ein unbe­bau­tes Grund­stück handelt. Der Eigen­tü­mer eines Einfa­mi­li­en­hau­ses kann den Versi­che­rungs­schutz als inte­gra­len Bestand­teil einer Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung vereinbaren.

Fragen und Antworten

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht gewährt Ihnen als Haus­ei­gen­tü­mer und Grund­be­sit­zer finan­zi­el­len Rück­halt, wenn jemand zu Schaden kommt. Sie prüft den Anspruch auf Scha­den­er­satz, ersetzt berech­tigte Ansprü­che (Perso­nen-, Sach- und Vermö­gens­schä­den) und wehrt unbe­rech­tigte Ansprü­che ab.
  • Vermie­ter oder Verpäch­ter von Immobilien
  • Eigen­tü­mer von Wohngemeinschaften
  • Besit­zer von unbe­bau­ten Grundstücken

Als Besit­zer tragen Sie die Verant­wor­tung, wenn Perso­nen auf Ihrem Grund­stück etwas passiert. Zum Teil ist der Schutz bereits in einigen Tarifen der Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung enthal­ten. Aber Achtung! Dieser sieht in der Regel eine Begren­zung der Anzahl sowie der Fläche der einzel­nen Grund­stü­cke vor.

Ist der Schutz über die Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht oder nicht ausrei­chend gegeben, ist die Absi­che­rung über eine eigen­stän­dige Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht drin­gend empfoh­len, denn sie schützt vor den finan­zi­el­len Folgen, wenn doch einmal jemand zu Schaden kommt.

Seit vielen Jahren orien­tie­ren wir uns an den Markt­ge­ge­ben­hei­ten und setzen unsere Unter­neh­mens­größe zur Verhand­lung von Preis- und Leis­tungs­vor­tei­len für unsere Kunden ein. Dadurch können wir Ihnen auch im Bereich der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung führende Produkt­lö­sun­gen bieten. Inner­halb der Bedin­gun­gen orien­tie­ren wir uns anhand einer Markt­ana­lyse an einem best­mög­li­chen Standard.

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