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Berufs­un­fä­hig­keits­schutz by afm

Jeder, der von seinem Arbeits­ein­kom­men lebt, muss den Verlust seiner Arbeits­kraft versi­chern, denn niemand kann ausschlie­ßen, krank zu werden. Einen Schutz über die gesetz­li­chen Siche­rungs­sys­teme gibt es nicht.

Ihre Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung

1 Sicher­heit: Ihr Arbeits­ein­kom­men wird bei länge­rer Erkran­kung durch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung ersetzt.
2 Unab­hän­gig­keit: Die Berufs­un­fä­hig­keits­rente wird unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­rente gezahlt.
3 Flexi­bi­li­tät: Es gibt umfang­rei­che Ausbau- und Redu­zie­rungs­mög­lich­kei­ten passend zu Ihrer Lebensphase.
4 Verläss­lich­keit: Wir wählen ausschließ­lich Anbie­ter aus, die von uns im Leis­tungs­fall geprüft wurden.

Fragen und Antworten

Der Gesetz­ge­ber hat die Ansprü­che auf Berufs­un­fä­hig­keits­schutz aus der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung gestri­chen und durch die Erwerbs­min­de­rungs­rente ersetzt, die zum Leben meist nicht ausreicht. Die Absi­che­rung des Arbeits­ein­kom­mens liegt daher in der Verant­wor­tung jedes Einzelnen.

Jeder vierte Arbeit­neh­mer wird im Laufe seines Berufs­le­bens berufs­un­fä­hig, die meisten Erkran­kun­gen sind zum Glück vorüber­ge­hend und können erfolg­reich behan­delt werden. Aber selbst, wenn es sich um einen begrenz­ten Zeit­raum handelt: Wer kann schon auf sein Arbeits­ein­kom­men verzichten?

Sobald der Versi­cherte seine beruf­li­che Tätig­keit für voraus­sicht­lich 6 Monate zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann, erhält er die monat­li­che Renten­zah­lung. Der Grund hierfür kann z. B. die Redu­zie­rung der Arbeits­zeit aufgrund eines Erschöp­fungs­syn­droms sein. Je nach Vertrags­ge­stal­tung setzt die Leis­tung auch bereits bei Nach­weis einer Arbeits­un­fä­hig­keit oder einer Krebs­dia­gnose ein. Die Zahlung endet dann, wenn die ursprüng­li­che Tätig­keit wieder in vollem Umfang aufge­nom­men wird, eine vergleich­bare Tätig­keit mit mindes­tens 80 % der ursprüng­li­chen Einkünfte ausge­übt wird oder bei schwe­re­ren Erkran­kun­gen mit dem Ende des Vertrags zum Eintritt in die Altersrente.

Zu Beginn unserer Bera­tung iden­ti­fi­zie­ren wir gemein­sam mit Ihnen, welcher Anbie­ter für Ihre beruf­li­che Tätig­keit, Ihr Alter und Ihre gesund­heit­li­che Situa­tion die opti­ma­len Rahmen­be­din­gun­gen bietet. Unsere Empfeh­lun­gen berück­sich­ti­gen ausschließ­lich Versi­che­rer, die von uns auch im Leis­tungs­fall geprüft wurden.

afm Mehr­werte

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