Erneu­er­bare Ener­gien sind ein brand­ak­tu­el­les Thema. Mit neuen Tech­no­lo­gien für die Ener­gie­wende muss auch der Versi­che­rungs­schutz ange­passt werden. Denn diese Anlagen sind in der Regel nicht auto­ma­tisch in der Hausrat-, Gebäude- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung mitver­si­chert. Zudem benö­ti­gen sie oftmals Schutz auch über die klas­si­schen versi­cher­ten Gefah­ren hinaus.

Haben Sie Ihre umwelt­freund­li­chen Tech­no­lo­gien beim Versi­che­rer ange­zeigt und geprüft, ob Sie richtig abge­si­chert sind? Sind Ihre Haft­pflicht­ri­si­ken gedeckt?

Photo­vol­taik: Balkon­kraft­werke und Dachanlagen

Die Energie aus der Kraft der Sonne ist belieb­ter denn je. Immer mehr Dächer in Deutsch­land zieren Solar­pa­nels. Auch die Beliebt­heit von Mini-Solar­an­la­gen für Balkone nimmt stetig zu. Photo­vol­ta­ik­an­la­gen, ob kleines Balkon­kraft­werk oder große Dach­an­lage, sind in Wohn­ge­bäude- oder Haus­rat­ver­si­che­run­gen in der Regel nicht versichert.

Übli­cher­weise müssen die Anlagen dem Gebäu­de­ver­si­che­rer ange­zeigt werden. Sie können dann gegen einen Zuschlag versi­chert werden. Voraus­set­zung ist jedoch, dass die Anlage am Haus oder auf dem Dach fest instal­liert ist. Balkon­kraft­werke müssen bei Mietern oder Wohnungs­ei­gen­tü­mern in der Haus­rat­ver­si­che­rung erfasst werden. Dach­an­la­gen benö­ti­gen einen weit­rei­chen­de­ren Schutz. Nicht nur Schäden an der Anlage können richtig teuer werden. Der Basis­schutz der Gebäu­de­ver­si­che­rung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Auch das Haft­pflicht­ri­siko ist ein ganz anderes. Um sich bei Schäden abzu­si­chern, die bei der Einspei­sung von Strom in das Netz des strom­ab­neh­men­den Netz­be­trei­bers entste­hen können, ist die rich­tige Haft­pflicht­ver­si­che­rung wichtig. Während Haft­pflicht­schä­den z. B. durch den Absturz von Teilen oder aus dem Betrieb klei­ne­rer Anlagen in guten Tarifen der Privat­haft­pflicht oder in einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht (diese ist bei selbst genutz­ten Einfa­mi­li­en­häu­sern oft Bestand­teil der Privat­haft­pflicht) abge­deckt sind, wird für größere Anlagen eine sepa­rate Betrei­ber­haft­pflicht­ver­si­che­rung benö­tigt. Hier hängt es vor allem von der Leis­tung der Anlage ab, ob diese noch mitver­si­chert ist oder nicht.

Wärme­pumpe: Begehr­tes Diebesgut

Da die Nach­frage nach Wärme­pum­pen steigt, sind sie zu einem attrak­ti­ven Ziel für Dieb­stähle gewor­den. Während Öl, Gas- oder Pellet­hei­zun­gen meist im siche­ren Keller oder im Heizungs­raum eines Gebäu­des unter­ge­bracht sind, trägt die außen instal­lierte Wärme­pumpe ein deut­lich höheres Scha­den­ri­siko. Zu den Risiken zählen Brände, Sturm/Hagel oder Über­span­nungs­schä­den, Blitz­ein­schläge, Über­schwem­mun­gen und andere Elemen­tar­ge­fah­ren, Dieb­stahl und Vanda­lis­mus sowie Schäden, die durch Tier­bisse verur­sacht werden. Wärme­pum­pen sind in der Regel zwar über die Gebäu­de­ver­si­che­rung gegen die Gefah­ren Feuer, Sturm/Hagel, Leitungs­was­ser und Elemen­tar­schä­den mitver­si­chert. Jedoch ist in den meisten Fällen der einfa­che Dieb­stahl nicht versi­chert! Diese Absi­che­rung muss ergän­zend bean­tragt werden. Das ist über afm bereits ab 24 € jähr­lich möglich.

Unser Tipp: Die Allgefahrenversicherung

Ange­sichts der hohen Anschaf­fungs­kos­ten der neuen, umwelt­freund­li­chen Ener­gie­an­la­gen, empfeh­len wir einen spezi­ell darauf zuge­schnit­te­nen Versi­che­rungs­schutz und raten zu einer Allge­fah­ren­ver­si­che­rung über eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung, über die sich auch auf dem Grund­stück instal­lierte Anlagen versi­chern lassen. Die Spezi­al­ver­si­che­rung leistet umfas­sende Entschä­di­gung bei Beschä­di­gung oder Zerstö­rung einer versi­cher­ten Sache, die der Versi­che­rungs­neh­mer nicht vorher­se­hen konnte.

Wir finden für alle Anlagen eine passende Versi­che­rungs­lö­sung, und das sogar schon ab 90 € jähr­lich für eine Wärme­pumpe. Kleine Balkon­kraft­werke sind ab 45 € jähr­lich versicherbar.

E-Lade­sta­tio­nen (Wall­bo­xen) für E-Autos

Ihre Wallbox, die fest mit dem Gebäude verbun­den ist, ist in der Regel über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gegen Feuer, Leitungs­was­ser, Sturm/Hagel und Elemen­tar­schä­den abge­si­chert. Schutz über die Privat­haft­pflicht- oder die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dann auch gewähr­leis­tet. Wir empfeh­len dennoch eine Allgefahrendeckung.

Spre­chen Sie Ihren afm Berater an. Lassen Sie uns sicher­stel­len, dass Ihre umwelt­freund­li­chen Tech­no­lo­gien umfas­send abge­si­chert sind, und infor­mie­ren Sie uns bei Neuan­schaf­fun­gen umgehend.