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Betriebs­rente by afm

Die Direkt­ver­si­che­rung – effek­tive Alters­vor­sorge als Betriebsrente

Das gesetz­li­che Renten­ni­veau fällt ab 2030 voraus­sicht­lich auf nur 40 bis 60 % Ihres letzten Netto­ein­kom­mens. Die gesetz­li­che Rente reicht künftig nur noch als Grund­rente. Darum ist Eigen­vor­sorge unver­zicht­bar, um Ihren Lebens­stan­dard im Alter zu halten.

Als Arbeit­neh­mer/-in haben Sie einen gesetz­li­chen Anspruch auf Vorsorge über Ihren Arbeit­ge­ber. Eine Direkt­ver­si­che­rung ist die opti­male Lösung, um Ihre Versor­gungs­lü­cke im Alter zu schlie­ßen. Der Staat fördert diese betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) und ermög­licht Ihnen den Aufbau einer lukra­ti­ven Zusatz­rente aus unver­steu­er­tem Einkommen.

Sie profi­tie­ren mehr­fach: Sie sparen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge und redu­zie­ren Ihre Steuern. Nutzen Sie die attrak­ti­ven Möglich­kei­ten, die wir Ihnen gemein­sam mit Ihrem Arbeit­ge­ber eröff­nen. Und es kommt noch besser – Ihr Arbeit­ge­ber betei­ligt sich mit 15 % an Ihrem Spar­bei­trag. Das Ergeb­nis: deut­lich mehr Rente!

Die Vorteile einer Direktversicherung

1 Attrak­tive Steu­er­vor­teile: 2024 können Sie monat­lich bis zu 604 € steu­er­frei und bis zu 302 € sozi­al­ab­ga­ben­frei in Ihre Alters­vor­sorge investieren.
2 Hohe Rendi­te­chan­cen: Durch eine Inves­ti­tion in kapi­tal­markt­ori­en­tierte Produkte und Invest­ment­fonds profitieren.
3 Arbeit­ge­ber­zu­schuss: Ihr Arbeit­ge­ber betei­ligt sich in der Regel mit 15 % Ihres Sparbeitrages.
4 Berufs­un­fä­hig­keits­schutz: Durch Steu­er­vor­teile sehr günstig finan­ziert und im Grup­pen­ver­trag mit verein­fach­ter Gesundheitsprüfung.

Fragen und Antworten

Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitrags­zah­ler – das kann nicht funktionieren.

  • Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine Renten­ver­si­che­rung, die Ihr Arbeit­ge­ber für Sie abschließt. Sie haben von Anfang an ein unwi­der­ruf­li­ches Bezugs­recht auf die Leistungen.
  • Sie treffen mit Ihrem Arbeit­ge­ber die Verein­ba­rung, dass Sie einen Teil Ihres Einkom­mens in Beiträge für eine Direkt­ver­si­che­rung umwan­deln. Spart Ihr Arbeit­ge­ber dadurch Sozi­al­ab­ga­ben, erhal­ten Sie einen gesetz­li­chen Arbeitgeberzuschuss.
  • Die Beiträge werden von Ihrem Brut­to­ein­kom­men abge­zo­gen und von Ihrem Arbeit­ge­ber direkt an den Versi­che­rer gezahlt.
  • Ein großer Teil Ihrer Alters­vor­sorge wird durch Erspar­nis von Steuern und Sozi­al­ab­ga­ben finan­ziert – das macht dieses Vorsor­ge­mo­dell beson­ders lukra­tiv für Sie.

Mit dem Abschluss einer Direkt­ver­si­che­rung nutzen Sie einen unkom­pli­zier­ten und ertrag­rei­chen Weg der betrieb­li­chen Altersversorgung.

* gem. BetrAVG § 1a Abs. 1a

Die Beiträge aus Entgelt­um­wand­lung sind bis zu einer Höhe von 8 % der Beitrags­be­mes­sungs­grenze (im Jahr 2024 monat­lich 604 €) steu­er­frei. Pauschal versteu­erte Beiträge nach § 40b EStG sind auf diese Höchst­grenze anzu­rech­nen. Die Versor­gungs­leis­tung wird erst in der Renten­phase versteu­ert – i. d. R. zu einem dann gerin­ge­ren Steu­er­satz – und kann zusätz­lich der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung unter­lie­gen. Ihr Vorteil: Durch die nach­ge­la­gerte Steu­er­pflicht profi­tie­ren Sie von einer hohen Rentabilität.
Ja, bei der Direkt­ver­si­che­rung sind Beiträge bis 4 % der Beitrags­be­mes­sungs­grenze (im Jahr 2024 monat­lich 302 €) sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Darüber hinaus­ge­hende Beiträge bis zum steu­er­li­chen Höchst­för­der­be­trag sind sozialversicherungspflichtig.
Das Betriebs­ren­ten­ge­setz sieht seit dem 01.01.2022 bei sozi­al­ver­si­che­rungs­freier Entgelt­um­wand­lung in eine Direkt­ver­si­che­rung eine Zuschuss­ver­pflich­tung durch jeden Arbeit­ge­ber in Höhe von 15 % vor.
Beitrags­er­hö­hun­gen und Zuzah­lun­gen sind jeder­zeit möglich. Mit einer Beitrags­dy­na­mik halten die Beiträge mit zukünf­ti­gen Einkom­mens­stei­ge­run­gen Schritt.
Kurz vor Renten­be­ginn treffen Sie die Entschei­dung, ob Sie eine lebens­lange Rente erhal­ten möchten, sich die gesamte Kapi­tal­summe auf einmal auszah­len lassen oder sich für beides antei­lig entschei­den: Kapi­tal­ab­fin­dung (max. 30 %) und Verrentung.
Sollten Sie Ihr derzei­ti­ges Unter­neh­men einmal verlas­sen, können Sie die Direkt­ver­si­che­rung privat oder beim neuen Arbeit­ge­ber fort­füh­ren. Alter­na­tiv ist auch eine Beitrags­frei­stel­lung oder eine Kapi­tal­über­tra­gung im Rahmen des Über­tra­gungs­ab­kom­mens möglich.
Bei Verster­ben der versi­cher­ten Person wird das Vertrags­gut­ha­ben an die erbbe­rech­tig­ten Hinter­blie­be­nen verren­tet oder als Kapi­tal­summe ausgezahlt.
Ja, das geht und ist steu­er­lich hoch inter­es­sant. Mit einem Berufs­un­fä­hig­keits-/Grund­fä­hig­kei­ten­schutz und/oder Hinter­blie­be­nen­schutz sichern Sie sich selbst und Ihre Familie vor exis­ten­zi­el­len Risiken.
Die im Rahmen einer Direkt­ver­si­che­rung aufge­bau­ten Vermö­gens­werte sind vor einer Auflö­sung geschützt, sollten Sie jemals Arbeits­lo­sen­geld II in Anspruch nehmen müssen. Bei Bezug von Grund­si­che­rung sind Renten aus einer betrieb­li­chen Vorsorge teil­weise anrechnungsfrei.

Die Leis­tun­gen aus der Direkt­ver­si­che­rung bleiben Ihnen auch bei Insol­venz des Arbeit­ge­bers erhalten.

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