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Tier­hal­ter­haft­pflicht by afm

Mit dem Hund spazie­ren gehen oder auf dem Rücken des Pferdes durch Felder und Wiesen strei­fen, die Zeit mit dem Vier­bei­ner ist für viele Menschen eine Berei­che­rung. Aber Tiere können manch­mal unbe­re­chen­bar sein und haben einen eigenen Willen. Damit Sie die Zeit mit Ihrem Tier genie­ßen können, ohne an finan­zi­elle Risiken zu denken, brau­chen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Fragen und Antworten

Als Tier­hal­ter haften Sie in unbe­grenz­ter Höhe für durch Ihr Tier verur­sachte Schäden. Dies gilt auch, wenn Ihnen kein eigenes Verschul­den zur Last gelegt werden kann. Ob Ihr Hund über die Straße läuft und einen Verkehrs­un­fall verur­sacht oder Ihr Pferd scheut und ausschlägt, die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung bewahrt Sie vor finan­zi­el­len Folgen.

In einigen Bundes­län­dern ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hunde sogar gesetz­lich vorge­schrie­ben. Dies trifft unter anderem auf Schles­wig-Holstein, Hamburg und Nieder­sach­sen zu.

Versi­chert sind der Versi­che­rungs­neh­mer und seine Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen sowie Tier­hü­ter (sofern nicht gewerbs­mä­ßig tätig). Im Rahmen der Tier­hal­ter­haft­pflicht für Pferde umfasst der Versi­che­rungs­schutz in der Regel auch Fremd- und Gastreiter.

Die Tier­hal­ter­haft­pflicht tritt bei berech­tig­ten Ansprü­chen ein und wehrt unbe­rech­tigte Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen Sie inner­halb der verein­bar­ten Versi­che­rungs­sum­men ab (passi­ver Rechts­schutz). Versi­chert sind Perso­nen-, Sach- und Vermö­gens­schä­den. Dieser Schutz gilt rund um die Uhr und bis zu mehrere Jahre lang weltweit.
  • Ausrei­chend hohe pauschale Versi­che­rungs­sum­men für Perso­nen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Forde­rungs­aus­fall
    (wenn Ihnen Scha­den­er­satz zusteht, der Verur­sa­cher aber nicht versi­chert ist und nicht zahlen kann)
  • Miet­sach­schä­den
  • Deck­schä­den aus gewoll­tem und unge­woll­tem Deckakt
  • Kein Leinen- und Maulkorbzwang
  • Reiten und Führen von Reit­tie­ren mit gebiss­lo­ser oder unge­wöhn­li­cher Zäumung
  • Unent­gelt­li­che Kutschfahrten
  • Mitver­si­che­rung von Jung­tie­ren (Vorsorge)
  • Best-Leis­tungs-Garan­tie

Seit vielen Jahren orien­tie­ren wir uns an den Markt­ge­ge­ben­hei­ten und setzen unsere Unter­neh­mens­größe zur Verhand­lung von Preis- und Leis­tungs­vor­tei­len für unsere Kunden ein. Dadurch können wir Ihnen auch im Bereich der Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung führende Produkt­lö­sun­gen bieten. Inner­halb der Bedin­gun­gen orien­tie­ren wir uns anhand einer Markt­ana­lyse an einem best­mög­li­chen Standard.

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