Das Wich­tigste schüt­zen: Was passiert, wenn uns eine Krank­heit oder ein Unfall eine Zeit lang nicht mehr arbei­ten lässt? Und wie sind wir darauf vorbe­rei­tet, wenn wir zwar alt werden, aber nicht gesund bleiben und fremde Hilfe benö­ti­gen? Wie ist meine Familie im Todes­fall versorgt?

Alters- und Risi­ko­vor­sorge gehören zu den wich­tigs­ten Themen der Finanz­pla­nung. Wir machen einen Fakten-Check mit unseren Vorsor­ge­ex­per­ten Britta Harden und Heiko Juschkus.

Britta Harden: Ganz und gar nicht. Nie waren Renten­ver­si­che­run­gen als Alters­vor­sorge in ihrer Gestal­tung flexi­bler. Natür­lich handelt es sich um einen lang­fris­ti­gen Spar­vor­gang, der am Ende einen Teil der Finan­zie­rung des Lebens­stan­dards im Ruhe­stand sicher­stel­len soll. Daher sollte dieser Spar­vor­gang sicher­lich eine gewisse Konti­nui­tät haben. Dennoch stellen sich Alters­vor­sor­ge­ta­rife in heuti­gen Zeiten auf die Verän­de­rung in den Lebens­bio­gra­fien ein und bieten für Zuzah­lun­gen, Entnah­men, Erhö­hung oder Redu­zie­rung des Spar­bei­trags oder tempo­räre Ausset­zun­gen die maximal mögli­che Flexibilität.

Britta Harden: Nur weil das Unfall­ri­siko viel­leicht gerin­ger ist als bei einem Dach­de­cker, ist es das Risiko der Berufs­un­fä­hig­keit nicht. Die Berufs­un­fä­hig­keit tritt ein, wenn Sie länger als 6 Monate Ihre Tätig­keit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben können. Die Haupt­ur­sa­chen in Ihrer Berufs­gruppe sind psychi­sche Erkran­kun­gen, Krebs­er­kran­kun­gen und Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen. Bei den körper­lich gepräg­ten Berufen kommt noch der Bewe­gungs­ap­pa­rat hinzu. Berufs­un­fä­hig zu sein, heißt nicht, dass gar keine Tätig­keit mehr möglich ist, sondern einfach eine Einschrän­kung besteht, die sich aber finan­zi­ell durch­aus bemerk­bar macht. Hält man es also für möglich, dass im Laufe des eigenen Arbeits­le­bens dieser Fall eintre­ten könnte, ist es uner­läss­lich, sich gegen die Folgen des (auch tempo­rä­ren) Verlus­tes der Arbeits­kraft abzusichern.

Britta Harden: Abge­se­hen von fest­ste­hen­den finan­zi­el­len Verbind­lich­kei­ten, die in voller Höhe in die Versi­che­rungs­summe einge­rech­net werden sollten, muss bei der Versor­gung der Familie eine Art zeit­lich befris­te­tes Einkom­men aus der Versi­che­rungs­summe reali­siert werden. Für Menschen mit Kindern setzt man das fünf­fa­che Brut­to­jah­res­ein­kom­men an, für Menschen mit größe­ren Kindern oder Paare ohne Kinder das drei­fa­che Brut­to­jah­res­ein­kom­men. Auch die Lauf­zeit sollte eher länger gewählt und der Vertrag dann lieber vorzei­tig aufge­ho­ben werden, wenn der Versi­che­rungs­schutz nicht mehr benö­tigt wird. Eine Lauf­zeit­ver­län­ge­rung ist zwar in der Regel möglich, jedoch an recht strenge Voraus­set­zun­gen gebun­den, die unter Umstän­den nicht gegeben sind, wenn der Zeit­punkt gekom­men ist.

Britta Harden: Ja, mitt­ler­weile schon. Es handelt sich hierbei um die soge­nannte Grund­fä­hig­keits­ab­si­che­rung. Sollte aufgrund einer Erkran­kung oder eines Unfalls eine der versi­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten verlo­ren gehen, wird die Renten­zah­lung geleis­tet. Die Aufnahme erfolgt nach völlig anderen Krite­rien als in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und so entste­hen auch für Menschen mit psychi­schen Vorbe­las­tun­gen ganz neue Möglich­kei­ten. In vielen Fällen dient eine solche alter­na­tive Versor­gung als Über­gangs­lö­sung, bis eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung wieder möglich ist.

Gründe für den Verlust sind viel­fäl­tig: Krebs­er­kran­kung, Erkran­kun­gen des Herz-Kreis­lauf-Systems oder ortho­pä­di­sche Erkran­kun­gen können dazu führen, dass man über eine oder mehrere Fähig­kei­ten nicht mehr verfügt.

Heiko Jusch­kus: Die gesetz­li­che Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung finan­ziert die Versor­gung von Pfle­ge­fäl­len als eine Art Teil­kas­ko­ab­si­che­rung, sodass Pfle­ge­be­dürf­tige im Schnitt ca. 2.000 € Eigen­an­teil im Pfle­ge­heim aus eigenen Mitteln zahlen müssen.

Von daher ist eine private Pfle­ge­ver­si­che­rung für alle Alters­grup­pen sinn­voll, je früher ein Vertrag beginnt, desto nied­ri­ger sind die Beiträge – und das ein Leben lang.

Heiko Jusch­kus: Der Vorschlag bezieht sich nur auf den einrich­tungs­ein­heit­li­chen Eigen­an­teil für die Pflege (derzeit im Schnitt 786 €), also nicht auf die Gesamt­kos­ten im Heim, bei denen Unter­kunft, Verpfle­gung sowie Inves­ti­ti­ons­kos­ten der Einrich­tung die größe­ren Posten sind. Es bliebe also bei einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und eine private Pfle­ge­vor­sorge ist somit weiter sehr wichtig, um den Sozi­al­fall zu vermeiden.

Die Senkung von Eigen­an­tei­len bei Heim­auf­ent­hal­ten ist selbst­ver­ständ­lich zu begrü­ßen. Aller­dings hilft die vorge­schla­gene Begren­zung auf maximal 36 Monate nur bedingt weiter und sugge­riert die trüge­ri­sche Sicher­heit, die Pfle­ge­kos­ten würden insge­samt gedeckelt.

Heiko Jusch­kus: Durch diese Rege­lung sollen die Ange­hö­ri­gen der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen entlas­tet werden. Doch zunächst wird das Vermö­gen und damit das Lebens­werk der Eltern für deren eigene Pflege aufge­braucht. Die Kinder werden mit dieser Rege­lung um ihr Erbe gebracht. Schen­kun­gen, die noch nicht länger als 10 Jahre zurück­lie­gen, werden rück­gän­gig gemacht, um sie für den Pfle­ge­un­ter­halt einzu­set­zen. Der Pfle­ge­be­dürf­tige selbst wird zum Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger, damit die Pfle­ge­kos­ten gezahlt werden können. Vor all dem schützt eine private Pflegezusatzabsicherung.

Heiko Jusch­kus: Da gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Wir sind nicht auf eine Art der Pfle­ge­ver­si­che­rung fest­ge­legt, sondern ermit­teln die Lösung, die für unseren Kunden in seiner indi­vi­du­el­len Situa­tion am besten passt. Dabei ist eine ganz­heit­li­che Betrach­tung aller Rahmen­be­din­gun­gen unverzichtbar.

Eine private Pfle­ge­ab­si­che­rung steht grund­sätz­lich zur freien Verfü­gung des Versi­cher­ten und kann außer für die reinen Pfle­ge­kos­ten auch für die Unter­brin­gungs­kos­ten in der Pfle­ge­ein­rich­tung und für Verpfle­gung verwen­det werden.

Pfle­ger­en­ten sind kurz­fris­tig zwar teurer als Pfle­ge­ta­ge­geld­po­li­cen, dafür aber weit­ge­hend resis­tent gegen Beitrags­er­hö­hun­gen und damit lang­fris­tig womög­lich güns­ti­ger. Der Zugang zur Renten­leis­tung ist bei der Pfle­ger­ente häufig einfa­cher, da der behan­delnde Arzt oder Fach­arzt die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit fest­stel­len kann. Dieser kennt den Pati­en­ten in der Regel bereits jahre­lang. Beim Pfle­ge­ta­ge­geld wird die Leis­tung gemäß der Einstu­fung in einen Pfle­ge­grad vom Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen festgestellt.

Ein weite­rer Vorteil der Pfle­ger­ente besteht darin, dass der Vertrag gekün­digt werden kann, solange noch kein Pfle­ge­fall vorliegt, und man sich den Rück­kaufs­wert auszah­len lassen kann. Man hat also in diesem Fall nicht „umsonst“ gezahlt.

Die Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine reine Risi­ko­ab­si­che­rung. Dafür ist der Beitrag deut­lich güns­ti­ger. Aller­dings sind hier Prämi­en­er­hö­hun­gen möglich und bei Kündi­gung des Vertra­ges wird kein Rück­kaufs­wert ausgezahlt.

Britta Harden: Ja. Denken Sie nicht, dass Krank­heit und Inva­li­di­tät eine Erfin­dung der Versi­che­rungs­wirt­schaft sind. Abseits aller abstrak­ten Statis­ti­ken werden wir leider täglich vom Gegen­teil überzeugt.

Heiko Jusch­kus: Gerade im Fall des Verlus­tes der Arbeits­kraft und der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist es sinn­voll, diese unkal­ku­lier­ba­ren Risiken gegen einen kalku­lier­ba­ren finan­zi­el­len Aufwand auszu­la­gern. Und mit Lebens­pha­sen­mo­del­len, die über die Zeit den benö­tig­ten Schutz aufbauen, ist eine Absi­che­rung für den Fall der Fälle für alle Menschen finanzierbar.