Alles gere­gelt? Rund 75 % der Bevöl­ke­rung haben laut Deut­schem Pati­en­ten­schutz keine oder eine lücken­hafte Pati­en­ten­ver­fü­gung, etwa 90 % keine Vorsor­ge­voll­macht. Das Problem: Nur mit rechts­kon­for­men Vorsor­ge­do­ku­men­ten darf eine Vertrau­ens­per­son im Vorsor­ge­fall dauer­haft und voll­um­fäng­lich nach den eigenen Wünschen handeln.

Warum ist eine Vorsor­ge­voll­macht wichtig?

Wer denkt, Vorsor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung will und braucht man nicht, kann seinen Ange­hö­ri­gen damit viel zumuten. Denn wer kümmert sich dauer­haft und voll­um­fäng­lich um Ihre Ange­le­gen­hei­ten, wenn Sie es nicht können? Wenn Sie denken, dass das auto­ma­tisch die Familie oder der Ehepart­ner über­nimmt, sind Sie damit nicht allein.

Durch­schnitt­lich 20.000-mal pro Monat werden Menschen unter gesetz­li­che Betreu­ung gestellt, so die Zahlen aus dem Vorsor­ge­re­gis­ter der Bundes­no­tar­kam­mer. Dabei sind z. B. von Betreu­un­gen durch Berufs­be­treuer lt. der ISG Köln allein 26,5 % im Alter von 18 bis 39 Jahren betroffen.

Es kann so schnell gehen: Durch Krank­heit oder Unfall können Menschen in Notfall­si­tua­tio­nen geraten, in denen sie zeit­weise oder dauer­haft nicht mehr selbst entschei­den und sich nicht selbst vertre­ten können. Wer kümmert sich dann um alltäg­li­che Erle­di­gun­gen? Kleine Dinge, wie Unter­schrif­ten leisten, Behör­den­gänge oder Auskünfte bei Versi­che­run­gen einfor­dern, können dann für Ange­hö­rige zur Heraus­for­de­rung werden. Viele glauben, dass der Partner und Fami­li­en­an­ge­hö­rige auto­ma­tisch ein voll­um­fäng­li­ches und dauer­haf­tes Vertre­tungs­recht haben. Dies ist leider ein weit­ver­brei­te­ter Irrtum. Selbst das im Januar 2023 einge­führte Notver­tre­tungs­recht regelt nur für den Gesund­heits­be­reich und für maximal sechs Monate eine Vertre­tung unter Ehegat­ten und einge­tra­ge­nen Lebenspartnern.

Tritt der Betreu­ungs­fall ein, setzt das Gericht – bei Ehegat­ten nach dieser Frist bzw. für andere Berei­che wie Finan­zen oder Pflege – einen Betreuer von Amts wegen ein, sollten keine Voll­mach­ten vorhan­den sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrof­fene 18, 58 oder 78 Jahre alt ist: Diese Rege­lung gilt für alle Perso­nen ab Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit. Selbst wenn die einge­setz­ten Betreuer Ange­hö­rige sind (in etwa 50 % der Fälle), sind sie z. B. bei allge­mei­nen Ausga­ben gegen­über dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Mit Voll­mach­ten selbst­be­stimmt Klar­heit schaffen

Den einzi­gen Weg, im Betreu­ungs­fall dauer­haft und voll­um­fäng­lich selbst­be­stimmt zu bleiben, bieten rechts­kon­forme Gesamt­voll­mach­ten mit Verfü­gun­gen. Das mit dem „selbst­be­stimmt bleiben“ gilt übri­gens für die ganze Familie, nicht nur für den Betrof­fe­nen. Bekommt ein Betreu­ter beispiels­weise nach einem Unfall eine Versi­che­rungs­summe und viel­leicht noch eine monat­li­che Rente ausbe­zahlt, sichert das Geld erst einmal der gesetz­li­che Betreuer und legt das, was nicht für laufende Auszah­lun­gen benö­tigt wird, für den „Schütz­ling“ mündel­si­cher an. Dazu ist er verpflich­tet! Partner und Familie sind außen vor. Fehlende Vorsorge führt genau zu diesen Extrem­si­tua­tio­nen für die Familie. Da muss man es mit seinen Lieben nicht mal schlecht meinen – nicht handeln bedeu­tet einfach: „Nach mir die Sintflut“!

Es kann auch passie­ren, dass Eltern über längere Zeit ihr Sorge­recht nicht wahr­neh­men können, beispiels­weise wenn nach einem Unfall ein Eltern­teil verstirbt und der andere Eltern­teil länger krank ist oder unter Betreu­ung steht.

Entlas­ten Sie Ihre Familie und sichern Sie sich Ihre Selbstbestimmung!

Machen Sie es einfach – entlas­ten Sie Ihre Familie und Ange­hö­ri­gen durch Voll­mach­ten und Verfü­gun­gen. Sie können diese rechts­kon­form über Anwälte und Notare erstel­len lassen. Natür­lich gibt es auch genü­gend Vordru­cke und Inter­net­vor­la­gen – jedoch sollten Sie hierbei beach­ten, dass die Haftung dann immer bei Ihnen als Erstel­ler liegt.

Vorteil mit JURA DIREKT: In 90 Minuten online alles rechts­kon­form erle­di­gen – ohne Anwalts­ter­min vor Ort

Unser exklu­si­ver Koope­ra­ti­ons­part­ner, die JURA DIREKT, unter­stützt Sie über program­mierte Soft­ware­lö­sun­gen persön­lich, einfach und preis­wert bei der Daten­er­fas­sung zu indi­vi­du­el­len und rechts­kon­for­men Vorsor­ge­voll­mach­ten (evtl. inkl. gewerb­li­cher Rege­lun­gen), Betreu­ungs- und Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen, Sorge­rechts­ver­fü­gun­gen sowie Testa­men­ten. Die Erstel­lung der Doku­mente über­neh­men koope­rie­rende Rechts­an­walts­kanz­leien, welche im Nach­gang die recht­li­che Durch­set­zung der Voll­mach­ten auch durch ein Haftungs­zer­ti­fi­kat bestä­ti­gen. Eine Gesamt­voll­macht für eine Privat­per­son kostet afm Kunden ledig­lich 259 € einmalig.

Ordnung statt Chaos hinter­las­sen: Ein ergän­zen­der (digi­ta­ler) Notfall­ord­ner entlas­tet Ange­hö­rige nach­hal­tig mit einer über­sicht­li­chen Auflis­tung aller wich­ti­gen Doku­mente, Pass­wör­ter, Zugänge etc. Ein zusätz­li­ches Testa­ment sorgt für rechts­si­chere Über­tra­gung des Nach­las­ses und vermei­det Erbstrei­tig­kei­ten inner­halb der Familie.

Mit 18 TÜV-zerti­fi­zier­ten Service­leis­tun­gen brau­chen Sie sich nach Erstel­lung Ihrer Voll­mach­ten und Verfü­gun­gen um nichts mehr zu kümmern. Das Exper­ten-Team von JURA DIREKT und die koope­rie­ren­den Anwalts­kanz­leien stehen Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Bevoll­mäch­tig­ten 24/7 bei allen orga­ni­sa­to­ri­schen und recht­li­chen Heraus­for­de­run­gen zur Seite. So können Sie auch im Notfall entspannt bleiben, denn Sie wissen: Ihre Wünsche werden umge­setzt, Ihre Familie ist dadurch in emotio­na­len Ausnah­me­si­tua­tio­nen entlas­tet und wird immer aktiv von JURA DIREKT unter­stützt. Aktives und nach­hal­ti­ges Notfall­ma­nage­ment für die Rundum-Sicher­heit der ganzen Familie für 44 € jährlich.

Ihr afm Berater stellt gerne den Kontakt zu den Exper­ten von JURA DIREKT her und unter­stützt Sie bei der Vorbe­rei­tung auf Ihren persön­li­chen Termin.

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