Das starke Wachs­tum bei betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen (bKV) als Mitar­bei­ter-Benefit setzt sich unver­min­dert fort. Nach neues­ten Bran­chen­zah­len des Verban­des der Priva­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV-Verband) boten Ende vergan­ge­nen Jahres 13.500 Unter­neh­men ihren Mitar­bei­tern eine komplett vom Arbeit­ge­ber finan­zierte bKV an. Das entspricht einem Plus von 29 % gegen­über 2019, als 10.500 Betriebe eine bKV im Angebot hatten. Die Zahl der Beschäf­tig­ten, die davon profi­tie­ren, stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 18 % auf 1,04 Mio. Versi­cherte an. Im Jahr 2015 waren es erst 570.000 Versicherte.

Neben der gestie­ge­nen Bekannt­heit der bKV als wirkungs­volle Lohn­ne­ben­leis­tung sind heut­zu­tage die Leis­tungs­in­halte viel besser auf die Anfor­de­run­gen als Mitar­bei­ter­fin­dungs- und -bindungs­in­stru­ment zugeschnitten.

Die Inhalte einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung müssen einfach und für jeden im Unter­neh­men verständ­lich sein – eigent­lich sogar selbst­er­klä­rend. Sie sollte für jeden Mitar­bei­ter regel­mä­ßig nutzbar sein, also auch Leis­tun­gen in „gesun­den Zeiten“ bieten, unab­hän­gig von einer Erkran­kung. Damit ein Mitar­bei­ter sein „Geschenk“ auch als solches wahr­nimmt, muss er einen echten und vor allem regel­mä­ßig erleb­ba­ren Vorteil davon haben. Darüber hinaus muss der Abrech­nungs­pro­zess extrem einfach sein – digital und analog.

Die bKV in Form eines Gesundheitsbudgets

Alle Anfor­de­run­gen erfüllt ein soge­nann­tes Gesund­heits­bud­get, welches jedem Mitar­bei­ter die Möglich­keit gibt, flexi­bel zu entschei­den, welche Leis­tun­gen er abrufen möchte – quasi ein Buffet, an dem der Mitar­bei­ter sich bedie­nen kann. Je nach Versi­che­rer werden die Schwer­punkte unter­schied­lich gesetzt. Ein Gesund­heits­bud­get enthält z. B. sehr umfang­rei­che Leis­tun­gen für alter­na­tive Heil­me­tho­den, ein anderes umfang­rei­che kosme­ti­sche Zahn­leis­tun­gen wie Blea­ching oder Zahn-Aligner. Als Arbeit­ge­ber entschei­den Sie je nach Beleg­schafts­struk­tur und legen mit dem Kran­ken­ver­si­che­rer einen Erstat­tungs­rah­men für indi­vi­du­elle Gesund­heits­leis­tun­gen fest.

Bestimmte Kern­leis­tun­gen im Rahmen der Budget­ta­rife bietet jeder Versi­che­rer: Sehhil­fen, Zahn­rei­ni­gung und Zahn­be­hand­lung, Physio­the­ra­pie, Massage, Arznei­mit­tel. Digi­tale Gesund­heits­ser­vices wie das Arzt­ge­spräch online oder der Fach­arzt­ter­min­ser­vice können bei zwei Anbie­tern sogar kosten­frei von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen genutzt werden. Die Mitar­bei­ter selbst können diese Bera­tungs­leis­tun­gen belie­big oft nutzen – unab­hän­gig von der Höhe des Budgets.

Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge

bKV

Finan­zi­el­ler Aufwand und Gegenwert

Das Preis-Leis­tungs-Verhält­nis eines Gesund­heits­bud­gets ist dank der Gestal­tung im Rahmen einer Kran­ken­ver­si­che­rung hervor­ra­gend. Durch die Bildung von Mitar­bei­ter­grup­pen mit unter­schied­li­chen Budget­hö­hen kann die unter­neh­mens­in­di­vi­du­elle Ziel­set­zung unter­stri­chen werden, z. B. indem die Dauer der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit hono­riert wird.

bKV

bKV

Mit dem Gesund­heits­bud­get gibt es jetzt eine noch bessere Möglich­keit, sich schon mit gerin­gem finan­zi­el­lem Aufwand als attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber zu posi­tio­nie­ren. Bei der Rekru­tie­rung von Fach­kräf­ten und deren Bindung kann die bKV ein entschei­den­des Argu­ment sein, das letzt­lich zur Zukunfts­fä­hig­keit des Unter­neh­mens beiträgt.

Steu­er­li­che Behand­lung: bKV-Beiträge sind steuerfrei

Die Beiträge können als Sach­lohn­be­zug im Rahmen der 44-€-Grenze verbucht werden. Die arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte bKV wird als Sach­lohn gewer­tet, wenn der Arbeit­ge­ber die Beiträge für die bKV seiner Mitar­bei­ter über­nimmt. Betra­gen die Sach­be­züge je Mitar­bei­ter und Monat zusam­men mit der bKV weniger als 44 €, sind diese Sach­be­züge von Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen befreit. Wird die Grenze über­schrit­ten, fallen Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge an.

Wird der Sach­lohn­be­zug bereits ander­wei­tig genutzt, stehen weitere Optio­nen zur Verfügung.

Als unab­hän­gi­ger Experte rund um das Thema Gesund­heits­ma­nage­ment vermit­teln wir verläss­li­che Anbie­ter mit hervor­ra­gen­den Leis­tungs­merk­ma­len – und das zu Sonder­kon­di­tio­nen. Sie wählen das Budget für Ihre Mitar­bei­ter – wir planen, gestal­ten und beglei­ten Ihr betrieb­li­ches Gesund­heits­kon­zept. Über­zeu­gen Sie sich selbst und nutzen Sie die bKV als moder­nes perso­nal­po­li­ti­sches Instru­ment mit echten Mehr­wer­ten für das gesamte Unternehmen.