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Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung by afm

Mehr­werte durch Gesund­heits­leis­tun­gen schaffen

Es gibt Unter­stüt­zung im „War for Talents“: die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV). Sie ist eine rein arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte Sozi­al­leis­tung, um Mitar­bei­ter zu über­zeu­gen und zu binden. Gleich­zei­tig dient die bKV auch als Mittel zur Gesund­erhal­tung der Beleg­schaft und führt zur Redu­zie­rung von Ausfalltagen.

Mit betrieb­li­chen Gesund­heits­leis­tun­gen den Erfolgs­fak­tor „Mensch“ nach­hal­tig zu stärken, liegt im Trend der Zeit und gewinnt in Unter­neh­men zuneh­mend an Bedeu­tung. Eine Win-win-Situa­tion: Der Arbeit­ge­ber profi­tiert von moti­vier­ten, zufrie­de­nen und leis­tungs­star­ken Mitar­bei­tern. Der Arbeit­neh­mer erhält einen hoch­wer­ti­gen zusätz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz, kann den schwin­den­den Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung entge­gen­wir­ken und als Privat­pa­ti­ent aktiv Gesund­heits­vor­sorge erleben. Ein entschei­den­der Vorteil: Die Aufnah­me­ga­ran­tie trotz Vorer­kran­kun­gen ohne Gesundheitsprüfung.

Wir bieten moderne Gesund­heits­kon­zepte, die hoch­fle­xi­ble Leis­tungs­pa­kete beinhalten.

Die Vorteile einer betrieb­li­chen Krankenversicherung

1 Passt zur Beleg­schaft: Wir konzep­tio­nie­ren die Inhalte passend zur Biome­trie Ihrer Belegschaft.
2 Reibungs­los: Wir testen Abläufe und Prozesse für die opti­male Mitarbeiterzufriedenheit.
3 Geschenk: Wir präsen­tie­ren die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung als echten Mehr­wert vor der Belegschaft.
4 Nutzen­kon­trolle: Wir verfol­gen, ob die Mitar­bei­ter das Angebot auch nutzen.

Fragen und Antworten

  • Mitar­bei­ter finden – Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber auf dem Arbeitsmarkt
  • Mitar­bei­ter binden – moti­vierte, loyale und zufrie­dene Mitar­bei­ter wech­seln selte­ner den Arbeitgeber
  • Stei­ge­rung der Produk­ti­vi­tät durch Redu­zie­rung von Ausfall­ta­gen dank medi­zi­ni­scher Top-Versorgung
  • Image­ge­winn – Posi­tio­nie­rung als sozial enga­gier­tes Unternehmen
  • Sinn­volle Alter­na­tive zur Gehalts­er­hö­hung mit erleb­ba­ren Mehrwerten
  • Aufwen­dun­gen für die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung sind Betriebs­aus­ga­ben
  • Alters- und geschlechts­un­ab­hän­gige Einheitsbeiträge
  • Kosten­güns­tige Personalzusatzleistung
  • Einfa­ches Hand­ling durch schlanke Online-Abwicklung
  • Leis­tungs­star­ker Gesund­heits­schutz: Versor­gungs­lü­cken der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung mit Status „Privat­pa­ti­ent“ schließen
  • Umfas­sende Vorsorgeleistungen
  • Aufnah­me­ga­ran­tie trotz Vorer­kran­kun­gen ohne Gesundheitsprüfung
  • Sofor­ti­ger Versi­che­rungs­schutz ohne Wartezeiten
  • Service zur Verein­ba­rung von Facharztterminen
  • Online-Sprech­stunde mit Fach­ärz­ten live per Video-Chat
  • Sofort nutz­bare, erleb­bare Mehrwerte
  • Die Beiträge über­nimmt der Arbeitgeber
Der Arbeit­ge­ber schließt für seine Mitar­bei­ter eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ab und zahlt die Beiträge an den ausge­wähl­ten Versi­che­rer. Der Mitar­bei­ter nutzt selb­stän­dig die zur Verfü­gung stehen­den Leis­tun­gen und reicht seine Rech­nun­gen beim Kran­ken­ver­si­che­rer ein. Dieser erstat­tet den Rech­nungs­be­trag direkt an den Mitar­bei­ter. Das bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber weder über die Inan­spruch­nahme infor­miert wird noch die Admi­nis­tra­tion dafür über­nimmt. Die Beitrags­zah­lung und die lohn­tech­ni­sche Verbu­chung sind der einzige Aufwand, der entsteht.
Die Gesund­heits­leis­tun­gen sind sehr viel­fäl­tig und können indi­vi­du­ell auf Ihr Unter­neh­men abge­stimmt werden. Sie reichen von Gutschei­nen für hoch­mo­derne Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen über Zahn­ersatz­leis­tun­gen bis zur Über­nahme der Kosten für die Unter­brin­gung im Kran­ken­haus mit Chefarztbehandlung.

Exklu­sive Service­leis­tun­gen wie Fach­arzt­hot­line und ärzt­li­che Bera­tung via Video-Tele­fo­nie können das Leis­tungs­an­ge­bot optio­nal je nach Tarif abrunden.

Ein erleb­ba­rer Versi­che­rungs­schutz startet bereits bei rund 10 € im Monat je Mitarbeiter.

Er vari­iert je nach Leis­tungs­um­fang und Anbie­ter. Sie geben das Gesund­heits­bud­get vor und wir konfek­tio­nie­ren den pass­ge­nauen Versicherungsschutz.

Die Beiträge können als Sach­lohn­be­zug im Rahmen der 44-Euro-Grenze verbucht werden. Die arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte bKV wird als Sach­lohn gewer­tet, wenn der Arbeit­ge­ber die Beiträge für die bKV seiner Mitar­bei­ter über­nimmt. Betra­gen die Sach­be­züge je Mitar­bei­ter und Monat zusam­men mit der bKV weniger als 44 €, sind diese Sach­be­züge von Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen befreit. Wird die Grenze über­schrit­ten, fallen Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge an.

Wird der Sach­lohn­be­zug bereits ander­wei­tig genutzt, stehen weitere Optio­nen zur Verfügung.

Als unab­hän­gi­ger Experte rund um das Thema Gesund­heits­ma­nage­ment vermit­teln wir verläss­li­che Anbie­ter mit hervor­ra­gen­den Leis­tungs­merk­ma­len – und das zu Sonderkonditionen.

Sie wählen Ihr Budget – wir planen, gestal­ten und beglei­ten Ihr betrieb­li­ches Gesundheitskonzept.

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